Krankenversicherung, denn es passiert jeden Tag! 

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung tritt dann in Kraft, wenn der Versicherte durch Unfall, Krankheit oder Mutterschaft medizinisch versorgt werden muss. Aber auch zur Prävention oder Rehabilitation, sowie für gesundheitsbezogene Sachleistungen werden Kosten von der Krankenkasse übernommen. Da die gesetzliche Krankenversicherung teil des Solidarsystems ist, zahlen alle Versicherten, unabhängig von Alter, Geschlecht und eventueller Vorerkrankungen, den gesetzlich festgelegten Beitragssatz bis zu einer bestimmten Höhe. Die Leistungen der einzelnen Kassen unterscheiden sich jedoch in gewissem Rahmen teilweise ganz erheblich. Zwar sind die Grundleistungen festgelegt, doch einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten kostenlose Mehrleistungen an. Diese können in Form von Präventionsmaßnahmen, aber auch in Form von Bonusprogrammen erfolgen. Eine genaue Prüfung der abgedeckten Leistungen der ausgewählten Krankenkasse sollte daher vor Beitritt geprüft werden. Eine gute Informationsquelle bietet das Internet, aber auch die einzelnen Kassen geben diesbezüglich gerne Auskunft.

Zusätzlich zur Krankenversicherung besteht wie in der Altersvorsorge (kapitallebensversicherungen.eu/.../altersvorsorge.php) die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für Mehrleistungen abzuschließen, die nach Kostenübernahme des Versicherungsträgers eventuell anfallende zusätzliche Kosten übernimmt. Das kann beispielsweise bei Zahnersatz ohne Zuzahlung (http://www.flair-dent.de) oder auch bei der Inanspruchnahme alternativer Heilmethoden der Fall sein, wenn diese Leistungen bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht inkludiert sind.

Für die Krankenkasse besteht die allgemeine Versicherungspflicht, das heißt, jeder muss sich krankenversichern. Jedoch können auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gewisse Personengruppen von der Versicherung ausgeschlossen werden, die dann über einen gesonderten Versicherer abgedeckt werden müssen, wie etwa Beamte oder Selbstständige, bei denen zuvor keine Pflichtversicherung bestand. Generell ist eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich. So können auch Selbstständige einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten und müssen nicht auf private Krankenversicherungen mit teilweise relativ hohen Beiträgen zurückgreifen.