Krankenversicherung, denn es passiert jeden
Tag!
Eine Krankenversicherung tritt dann in Kraft, wenn der Versicherte durch
Unfall, Krankheit oder Mutterschaft medizinisch versorgt werden muss. Aber auch zur Prävention oder Rehabilitation,
sowie für gesundheitsbezogene Sachleistungen werden Kosten von der Krankenkasse übernommen. Da die gesetzliche
Krankenversicherung teil des Solidarsystems ist, zahlen alle Versicherten, unabhängig von Alter, Geschlecht und
eventueller Vorerkrankungen, den gesetzlich festgelegten Beitragssatz bis zu einer bestimmten Höhe. Die Leistungen
der einzelnen Kassen unterscheiden sich jedoch in gewissem Rahmen teilweise ganz erheblich. Zwar sind die
Grundleistungen festgelegt, doch einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten kostenlose Mehrleistungen an. Diese
können in Form von Präventionsmaßnahmen, aber auch in Form von Bonusprogrammen erfolgen. Eine genaue Prüfung der
abgedeckten Leistungen der ausgewählten Krankenkasse sollte daher vor Beitritt geprüft werden. Eine gute
Informationsquelle bietet das Internet, aber auch die einzelnen Kassen geben diesbezüglich gerne Auskunft.
Zusätzlich zur Krankenversicherung besteht wie in der Altersvorsorge (kapitallebensversicherungen.eu/.../altersvorsorge.php) die Möglichkeit, eine private
Zusatzversicherung für Mehrleistungen abzuschließen, die nach Kostenübernahme des Versicherungsträgers eventuell
anfallende zusätzliche Kosten übernimmt. Das kann beispielsweise bei Zahnersatz ohne Zuzahlung (http://www.flair-dent.de) oder auch bei der Inanspruchnahme alternativer Heilmethoden der
Fall sein, wenn diese Leistungen bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht inkludiert sind.
Für die Krankenkasse besteht die allgemeine Versicherungspflicht, das heißt, jeder muss sich krankenversichern.
Jedoch können auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gewisse Personengruppen von der Versicherung
ausgeschlossen werden, die dann über einen gesonderten Versicherer abgedeckt werden müssen, wie etwa Beamte oder
Selbstständige, bei denen zuvor keine Pflichtversicherung bestand. Generell ist eine freiwillige Versicherung bei
einer gesetzlichen Krankenkasse möglich. So können auch Selbstständige einer gesetzlichen Krankenversicherung
beitreten und müssen nicht auf private Krankenversicherungen mit teilweise relativ hohen Beiträgen
zurückgreifen.
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